Erneuerung zu den sozialen Abfederungsmaßnahmen – Mitteilung INPS
Die neuen Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 148/2015 besagen, dass dem Ansuchen neben der Liste aller Arbeitnehmer, für welche eine Unterbrechung der Arbeit oder Reduzierung der Arbeitszeit beantragt wird, auch der Durchschnitt der Arbeitnehmer im vergangenen Semester, unterteilt in Vertragsstunden, mitgeteilt werden muss.
(Mitteilung INPS Nr. 5919 vom 24. September 2015)
(Mitteilung INPS Nr. 5919 vom 24. September 2015)