Interne Kompensation von zu viel einbezahlten Steuerrueckbehalten ab 01.01.2015 abgeschafft
Zuviel einbezahlte Steuerrückbehalte können ab 01.01.2015 nicht mehr intern (z.B. Lohnsteuer 1001 mit Lohnsteuer 1001) kompensiert werden. Das heißt, dass ab sofort auf dem Modell F24 die zu viel einbezahlten Steuerrückbehalte mit einem eigenen Kodex als Guthaben auszuweisen sind. Die Kompensation wird damit auf dem Modell F24 ersichtlich und kann eingeschränkt auf die Sektion Steuern und Regionen, auch mit anderen Steuerrückbehalten wie Steuer auf Abfertigung (1012), Regionalsteuer (3802), usw. kompensiert werden. Die Veröffentlichung, des für die Kompensation erforderlichen Kodexes von Seiten der Agentur der Einnahmen ist noch ausständig.