Schwangere Arbeitnehmerin - Auflösung im gegenseitigen Einverständnis
Das Kassationsgericht hat festgelegt, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis mit einer schwangeren Arbeitnehmerin nur gültig ist, wenn sie vom Arbeitsinspektorat bestätigt wird.
(Corte di Cassazione, sentenza n. 12128/2015)
(Corte di Cassazione, sentenza n. 12128/2015)